Unsere Kanzlei ist kompetent in der Durchführung einer umfassenden Analyse des Rechtsstatus von Immobilien, Schulden und der Vorbereitung von Verträgen zur Begründung und Aufhebung beschränkter dinglicher Rechte an Immobilien sowie der Vertretung in Verfahren, die die Entwicklung von Immobilien und die Begründung und den Erwerb von Eigentum, die Aufhebung von Miteigentum, die Aufhebung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft, die Einsetzung des Hausverwalters und das Verfahren zum
Wir haben mehrfach die Verträge zwischen Bauträgern und Käufern von Wohngebäuden und die Verträge für die Nutzung der Wohnung analysiert, verhandelt und an die Bedürfnisse unserer Kunden angepasst.