Das polnische Rechtssystem sowie die Praxis der öffentlichen Verwaltung und der Gerichte unterscheiden sich oft erheblich von ihren ausländischen Gegenstücken. Deshalb haben ausländische Kunden, die in Polen Geschäfte machen oder mit dem polnischen Rechtssystem zu tun haben, oft Schwierigkeiten, sich im Labyrinth der unbekannten gesetzlichen Bestimmungen und Gerichts- oder Verwaltungsverfahren zurechtzufinden.
Dank der Fremdsprachenkenntnisse der Partner unserer Kanzlei und der langjährigen Erfahrung in der Betreuung ausländischer Kunden ist unsere Kanzlei in der Lage, Ausländern und Unternehmern mit ausländischem Kapital umfassende rechtliche Unterstützung zu bieten.
Ausländische Kunden können sich auf die effektive und zuverlässige Rechtshilfe unserer Kanzlei
verlassen, insbesondere bei:
- Gründung von Gesellschaften in Polen,
- Geschäfte in Polen machen,
- Erwerb von Immobilien in Polen (dies betrifft auch das Verfahren zur Erlangung einer Genehmigung des Ministers für Inneres und Verwaltung für den Erwerb von Immobilien durch einen Ausländer),
- Geltendmachung von Anspruchen gegenüber polnischen Geschäftspartnern im Gerichtsverfahren (einschließlich Konkursverfahren) oder Vollstreckungsverfahren,
- die komplexe Verwaltung von Geschäften mit polnischen Partnern.