Unsere Anwälte haben Erfahrung in der Bearbeitung von Klagen gegen die Staatskasse gemäß dem Gesetz vom 23. Februar 1991 über die Ungültigerklärung von Urteilen gegen Personen, die wegen ihrer Aktivitäten für die unabhängige Existenz des polnischen Staates unterdrückt wurden.
Unsere Kanzlei hat die Familien von Mitgliedern des unabhängigen und antikommunistischen Untergrunds der Nachkriegszeit (die so genannten „verdammten Soldaten“) und Solidarnosc–Aktivisten, die in den 1980er Jahren inhaftiert wurden, effektiv und gewissenhaft vor Gericht vertreten.
Eine Person, in Bezug auf die eine Entscheidung für ungültig erklärt wurde, hat das Recht auf Entschädigung aus der Staatskasse für den Schaden, der durch den Erlass oder die Ausführung der Entscheidung oder des Urteils entstanden ist. Im Falle des Todes dieser Person geht dieses Recht auf den Ehepartner, die Kinder und die Eltern über.
Wir bieten Kunden, die an einer Entschädigung für die durch die kommunistischen Repressionen verursachten Schäden interessiert sind, Vorzugskonditionen bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen.