Fälle, in denen es um die Aufteilung des ehelichen Vermögens geht, sind einer der Hauptschwerpunkte unserer Kanzlei, was bedeutet, dass wir über umfangreiche Erfahrungen in diesem Bereich verfügen. Im Rahmen unserer Dienstleistungen bieten wir Unterstützung bei der Aufteilung des ehelichen Vermögens sowohl in der vorprozessualen Phase durch Verhandlungen zwischen den Parteien als auch in der Phase des Gerichtsverfahrens. Wir bereiten Vertragsentwürfe zwischen den Ehegatten sowie Anträge auf Vermögensaufteilung und alle notwendigen Schreiben und Dokumente für das Gerichtsverfahren vor.
Die Struktur der Aufteilung des ehelichen Vermögens ist oft sehr komplex (einschließlich der Vermögenswerte, z. B. Aktien, Anteile an einem Unternehmen), und die Mittel für den Erwerb von Eigentum können aus verschiedenen Quellen stammen. Deshalb ist es in einer Situation, in der eine Vermögensaufteilung erforderlich ist, wichtig, einerseits einen umfassenden Lösungsweg für die auftretenden Probleme zu finden und andererseits ein reichhaltiges praktisches und theoretisches Wissen zu haben. Das ist es, was wir Ihnen bieten.
Aufgrund unseres integrierten Lösungsansatzes für die vermögensrechtlichen Beziehungen von Ehegatten, führen wir auch Prozesse zur Feststellung der Vermögensaufteilung zwischen Ehegatten.