Wir bieten unseren Kunden ein flexibles Vergütungssystem, das im Wesentlichen zwei Zahlungssysteme umfasst:
- Festvergütung mit einem vorher festgelegten Vergütungsbetrag in einer einheitlichen Höhe;
- Vergütung in Form von Stundensätzen, bei denen die Höhe der Vergütung von der für die Dienstleistung aufgewendeten Zeit abhängt.
Der Fest- oder Stundensatz hängt von der Komplexität des Falles und dem erwarteten Arbeitsaufkommen ab. Der endgültige Satz wird bei den Verhandlungen festgelegt. In manchen Fällen ist es möglich, die Vergütung in Teile aufzuteilen.
In einigen Zivil- und Handelssachen ist es möglich, ein Erfolgshonorar in Form einer zusätzlichen Vergütung in Abhängigkeit vom Ausgang des Falles festzulegen.
Ausführliche Informationen zu den aktuellen Sätzen erhalten Sie bei einem Gespräch in unserer Kanzlei.