Unsere Kanzlei bietet Rechtsberatung für Personen, die auf dem Immobilienmarkt tätig sind. Wir bieten unseren Kunden eine detaillierte Analyse des rechtlichen Status von Immobilien, die Begründung und Aufhebung von beschränkten Rechten an Immobilien sowie die Aushandlung und Vorbereitung verschiedener Verträge, wie z.B. Kauf und Verkauf, Pacht, Dienstbarkeit, Leibrente oder Leasing.
Wir analysieren und erstellen auch Bauträgerverträge.
Im Rahmen des Immobilienrechts befassen wir uns auch mit Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Ersitzung von Grundstücken, die Übertragung von Eigentum, die Aufhebung von Gemeinschaftseigentum sowie die Begründung und Aufhebung von Dienstbarkeiten. Wir helfen auch bei der effektiven Regulierung des Grund- und Hypothekenregisters, deshalb vertreten wir die Interessen der Kunden in den Grundbuch- und Hypothekenregisterverfahren.
Wir erbringen auch umfassende Rechtsdienstleistungen für Unternehmen, die auf dem Immobilienmarkt tätig sind, darunter Bauträger, Wohnungsbaugenossenschaften, Wohnungs- und Kommunaldienstleister und Privatpersonen.